1. Geltungsbereich
1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten als inhärenter Bestandteil sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Vertragsbeziehungen der Agenturwerft GmbH (CHE-114.920.717), nachfolgend «Agenturwerft». Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners von Agenturwerft (nachfolgend «Kunde» oder «Partner») werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Agenturwerft Vertragsbestandteil.
1.2
Die AGB gelten ausschliesslich und auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Sie gelten auch dann, wenn Agenturwerft in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender
Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn Agenturwerft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Agenturwerft
ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Es gelten die AGB in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen
seit Kenntnisnahme den geänderten Bestimmungen schriftlich widerspricht.
2. Offertwesen und Vertragsabschluss
2.1
Dem Kunden werden vor Vertragsabschluss schriftliche Offerten und/oder Richtofferten unterbreitet.
2.2
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Agenturwerft kommt durch die Freigabe/Annahme der (Richt-) Offerte durch den Kunden (E-Mail genügt) zustande. Durch die Annahmeerklärung erklärt der Kunde ausdrücklich die Annahme und inhärente Geltung vorliegender
AGB. Agenturwerft ist berechtigt, vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen, wobei daraus resultierende Zusatzaufwendungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
2.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass soweit in der (Richt-)Offerte nicht explizit anders festgehalten, sämtliche in der (Richt-) Offerte von Agenturwerft enthaltenen Termine unverbindlich sind. Als verbindlich deklarierte Termine werden per Datum der
(Richt-) Offerte veranschlagt und können sich abhängig vom Termin der Auftragserteilung durch den Kunden entsprechend verzögern.
2.4
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass (Richt-) Offerten auf dem Wissensstandes zum Zeitpunkt der Übermittlung des Kostenvoranschlags basieren. Änderungen, welche nicht als Nachtrag zum gelieferten Briefing der Agenturwerft übermittelt wurden, können
zu Terminverschiebungen und zu Mehraufwand zulasten des Kunden führen. Soweit die Änderungen die Realisierung von vereinbarten Leistungen verunmöglichen, wird sich Agenturwerft bemühen, Alternativlösungen zu suchen und zu offerieren. Die bis dahin
geleisteten Arbeiten sind durch den Kunden vollumfänglich zu begleichen. Eine Kostenbeteiligung von Agenturwerft ist ausgeschlossen.
2.5
Bei vorzeitigem Rücktritt oder Beendigung des Vertrages seitens Kunde, hat er Agenturwerft die bis dahin bereits geleistete Arbeit zu vergüten und Agenturwerft vollumfänglich schadlos zu halten.
3. Preise und Kosten
3.1
Die in Richtofferten (wie z. B. Grobbudgets oder Grobkostenschätzungen) sowie in Offerten vermerkten Preisangaben sind (soweit nicht explizit anders schriftlich festgehalten) unverbindliche Richtpreise (in CHF und exklusiv MwSt.). Massgebend ist stets
der tatsächliche Aufwand, welcher dem Kunden zum vereinbarten Ansatz in Rechnung gestellt wird. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von Agenturwerft in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10 % übersteigen wird Agenturwerft den
Kunden frühestmöglich auf diesen Umstand und die daraus folgenden Mehrkosten hinweisen. Zusatzkosten gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgtem Hinweis schriftlich widerspricht. Die Parteien werden
im Falle des Widerspruchs die weitere Abwicklung des Projekts in guten Treuen diskutieren.
3.2
Ergibt sich im Rahmen der Vertragsabwicklung, dass sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang erweitert, so wird Agenturwerft eine Nachkalkulation und eine neue (Richt-) Offerte erstellen oder den Kunden über die Zusatzkosten für die ergänzenden
Leistungen informieren. Die bis dahin angefallenen Kosten für getätigte Leistungen sind durch den Kunden vollumfänglich zu begleichen.
3.3
Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen (nachfolgend «Drittlizenzen ») sind grundsätzlich nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden von Agenturwerft zu marktüblichen Konditionen eingekauft und dem Kunden zusätzlich
in Rechnung gestellt. Sämtliche Auslagen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung werden seitens Kunden der Agenturwerft ersetzt. Zusatzaufwände werden dem Kunden gemäss dem effektiv erforderlichen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
3.4
In den veranschlagten Kosten sind Anzahl Vorschläge der ersten Designphase ausgewiesen. Zusätzlich ist festgehalten, wie viele Korrekturrunden inbegriffen sind. Sämtliche weitere Änderungswünsche und Anliegen des Kunden, welche zu einer weiteren Designphase/Korrekturrunde
führen, werden dem Kunden gemäss dem erforderlichen Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.5
Der Kunde ist verpflichtet, ein klares und effizientes Projektmanagement zu führen und die Kommunikation in gebündelter Form zu gewährleisten. Das durch die Projektleitung erstellte Timing für das Projekt wird basierend auf den internen Ressourcen
erstellt und gilt somit nach Absprache mit dem Kunden als verbindliche Projektplanung, um das Projekt termingerecht fertigstellen zu können. Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf eine Verletzung dieser Pflicht oder auf sonstige Versäumnisse
des Kunden zurückzuführen sind, gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
3.6
Agenturwerft setzt alles daran, die für die Leistungserbringung festgelegten Termine einzuhalten. Solche Termine sind jedoch unverbindlicher Natur und dienen lediglich der Einschätzung des voraussichtlichen Leistungstermins. Insbesondere gelten die
für die Leistungserbringung festgelegten Termine nicht als Verfalltags- oder Fixtermine im Sinne der Artikel 102 Absatz 2 und 108 des Obligationenrechts, es sei denn, es bestehe eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung unter Hinweis auf diese
Bestimmungen.
Ein möglicher Anspruch auf Verzugsschaden bleibt in jedem Fall auf den Wert der betroffenen (Teil-)Leistung beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Verzugsfolgeschäden, indirekte Schäden, Kosten für Ersatzleistungen, entgangener Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung. Ein Vertragsrücktritt des Kunden infolge Leistungsverzugs ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
4.1
Rechnungen von Agenturwerft werden vorbehältlich einer vorgängigen schriftlichen Abmachung innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dazu sind folgende Zahlungsmodalitäten definiert:
1. Akonto nach Auftragserteilung (50 % vom Gesamtbetrag)
2. Weitere Raten während Projektphase
3. Schlussrechnung nach Leistungserbringung
4.2
Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto und dergleichen zu leisten. Die Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen mit Forderungen von Agenturwerft ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zahlungen sind unabhängig von einer möglichen Bemängelung der
Leistungen oder einer behaupteten Gegenforderung zu entrichten. Ein Rückbehalt der Zahlung durch den Kunden ist nicht zulässig. Agenturwerft ist berechtigt, die Beseitigung allfälliger Mängel zu verweigern, solange der Kunde seiner Zahlungspflicht
nicht vollständig nachgekommen ist. Der Kaufpreis wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
4.3
Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zahlungseingang bei Agenturwerft massgebend. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung seitens Agenturwerft in Verzug. Agenturwerft kann pro Mahnung eine Umtriebsentschädigung
von CHF 20.00 in Rechnung stellen. Bei erfolgloser Mahnung kann die Forderung durch Agenturwerft an Dritte abgetreten werden.
4.4
Falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten sollte, bewirkt dies das sofortige Fälligwerden sämtlicher Forderungen von Agenturwerft gegenüber dem Kunden. Das Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen ermächtigt Agenturwerft zum Vertragsrücktritt sowie
zur Geltendmachung von Schadenersatz und/oder die Ausführung vereinbarter Leistungen zu sistieren. Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand verrechnet.
Bei Zahlungsverzug nach Beendigung des Vertrages, kann Agenturwerft dem Kunden den Zugang zu kreierten Daten, Websites resp. zu entwickelten Dienstleistungen verweigern.
4.5
Falls der Kunde in Zahlungsverzug oder (nach dem Ermessen von Agenturwerft) in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sollte, ist Agenturwerft berechtigt, für weitere Leistungen Vorauszahlung zu verlangen bzw. bereits eingegangene Aufträge nur gegen Vorauszahlung
zu erledigen, auch wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Sofern der Kunde vom Vertrag zurücktritt resp. Diesen vorzeitig beendigt, ist Agenturwerft berechtigt, die bereits geleisteten Aufwendungen vollumfänglich
in Rechnung zu stellen.
4.6
Werden Agenturwerft nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, oder tritt eine erhebliche Gefährdung ihres Zahlungsanspruchs wegen Vermögensverfalls des Kunden ein oder kommt der Kunde mit der Zahlung
in Verzug, so kann Agenturwerft Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung ihres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf ist Agenturwerft berechtigt, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne selber in Verzug zugeraten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Leistungen Dritter
5.1
Agenturwerft ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten inhouse auszuführen oder bei Bedarf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte (nachfolgend «Partner») zu übertragen.
5.2
Agenturwerft ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen (Leistungen Dritter werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt oder durch Agenturwerft weiterverrechnet), soweit die diesbezüglichen Kosten seitens Kunden freigegeben wurden.
6. Daten und Unterlagen
6.1
Der Kunde stellt Agenturwerft die für die Ausführung des Vertrages notwendigen Daten, Datensammlungen, Informationen und Unterlagen (bspw. Logodaten, Bilder, Ton, Texte, Video, Adressdaten, Domainnamen, Marken, etc.) (nachfolgend «Materialien») kostenlos
und zeitgerecht zur Weiterverarbeitung zur Verfügung, soweit deren Erstellung nicht Aufgabe von Agenturwerft ist.
6.2
Die Parteien behalten das Eigentum und alle Rechte an den übergebenen bzw. vertragsgemäss erstellten Materialien und die empfangende Partei garantiert, die Materialien ausschliesslich zu den im Rahmen des gemeinsam geschlossenen Vertrages nötigen
Zweck zu nutzen. Überlassene Materialien sind nach Beendigung des gemeinsam geschlossenen Vertrages zurückzugeben oder sofern es sich um elektronische Materialien oder erstellte Kopien handelt, auf erste Aufforderung hin zu löschen resp. zu vernichten.
6.3
Die Parteien bestätigen, über sämtliche (Immaterialgüter-) Rechte an den überlassenen Materialien zu verfügen. Eine allfällige Verletzung von Rechten Dritter durch die verarbeitende Partei (aufgrund der ihr überlassenen Materialien) führt zu einer
vollumfänglichen Schadloshaltungspflicht der überlassenden Partei.
6.4
Der Kunde informiert Agenturwerft vor Beginn der Vertragsausführung über allfällige Besonderheiten oder Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Entwicklung und den Gebrauch der Arbeitsresultate
von Bedeutung sind (z. B. Corporate Design, Einsatz von Zertifizierungen bei Verpackungen für den Detailhandel usw.). Allfällig entstandener Mehraufwand, welcher seitens Agenturwerft aufgrund Informationsmangel bezüglich solcher Vorschriften und behördlicher
Rahmenbedingungen entstanden ist, geht vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
6.5
Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie der Agenturwerft überlassenen Daten zu erstellen und zu behalten. Agenturwerft haftet nicht für verloren gegangene Daten.
7. Datenschutz
7.1
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtliche Vorschriften vollumfänglich einzuhalten.
7.2
Agenturwerft hat das Recht, den Kunden und die abgeschlossenen Projekte als Referenz zu verwenden. Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung.
8. Nutzungsrecht
8.1
Mit Bezahlung der Schlussrechnung und Begleichung allenfalls weiterer offenen Forderungen gehen automatisch alle vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte der umgesetzten Massnahmen (Kreationen, Gestaltungen, Programmierarbeiten) an den Kunden über.
Eigentumsrechte (insbesondere auch Urheberrechte) werden hingegen nicht übertragen.
8.2
Agenturwerft hat das Recht, auf sämtlichen Produkten Hinweise auf ihre Urheberschaft anzubringen.
8.3
Die (teilweise) Verwendung der von Agenturwerft mit dem Ziel eines nachfolgenden Vertragsabschlusses vorgestellten oder übergebenen Konzepte, Arbeiten, Leistungen und Ideen (unabhängig von deren Urheberrechtsschutz) bedarf auch in abgeänderter Form
der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Agenturwerft. Auch durch die Bezahlung eines Präsentationshonorars an Agenturwerft werden keinerlei Nutzungsrechte am Inhalt solcher Präsentationen übertragen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1
Nach Lieferung hat der Kunde das Produkt resp. die erbrachten Dienstleistungen (nachfolgend «Produkt») unverzüglich zu prüfen und Agenturwerft allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Nach ungenutztem Ablauf
dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Kunden abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Sollten von Agenturwerft zu vertretende Sach- oder
Rechtsmängel vorhanden sein, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen, so wird Agenturwerft – nach eigener Wahl – die Mängel beheben oder aber die vereinbarte Vergütung herabsetzen. Jeder weitere Anspruch wegen mangelhafter Lieferung,
insbesondere Schadenersatz, Mangelfolgeschaden oder Rücktritt ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten von Agenturwerft. Sofern sich Agenturwerft entscheidet, die ihr mitgeteilten Mängel zu beheben,
hat der Kunde ihr dazu Gelegenheit zu geben.
9.2
Nicht möglich sind Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche Agenturwerft im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich Agenturwerft zur üblichen
Sorgfalt und hat die ihr übertragenen Aufgaben zur bestmöglichen Qualität auszuführen.
9.3
Nicht von Agenturwerft zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung resp. Handhabung durch den Kunden, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, nicht vorgängig schriftlich
genehmigte Eingriffe des Kunden, vom Kunden selber veranlasste Änderungswünsche an Designs, Websiten und allg. Daten und/ oder Störungen durch Dritte (Druck, Viren, Würmer usw.) zurückzuführen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige
Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Kunden, resp. dessen Mitarbeitenden und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, Würmer etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht
und Haftung von Agenturwerft automatisch.
9.4
Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen können je nach Device, Browser und Browserversion stark variieren. Agenturwerft garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung
ausschliesslich im schriftlich zugesicherten Umfang.
9.5
Der Kunde garantiert in Bezug auf sämtliche Agenturwerft übergebenen Materialien sämtliche für die zur vertragskonformen Verwendung durch Agenturwerft notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, Agenturwerft von sämtlichen Ansprüchen
Dritter im Zusammenhang mit den an Agenturwerft übergebenen Materialien und den damit verbundenen Kosten vollumfänglich schadlos zu halten.
9.6
Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert Agenturwerft nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert Agenturwerft nicht, dass
das erstellte Produkt den Kunden befähigt, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zweck zu erreichen.
9.7
Die Haftung von Agenturwerft, deren Mitarbeitenden und deren Hilfspersonen gegenüber dem Kunden wird soweit als gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere haftet Agenturwerft in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden,
Folgeschäden, Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, sonstige Vermögensschäden des Kunden, und/-oder nicht realisierte Einsparungen. Die Ratschläge und Empfehlungen von Agenturwerft beruhen auf
einer angemessenen Prüfung und erfolgen ausserhalb jeglicher vertraglichen Verpflichtung. Soweit die Haftung von Agenturwerft ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Mitarbeitenden.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Vollstreckbarkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die der von den Parteien gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt, als von Anfang an wirksam vereinbart. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
10.2
Änderungen, Ergänzungen sowie Abweichungen vorliegender AGB haben ausschliesslich in gegenseitiger schriftlicher Übereinkunft (E-Mail genügt) zu erfolgen.
10.3
Während der Dauer des gemeinsam geschlossenen Vertrages sowie während zweier Jahre über dessen Beendigung hinaus, ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, ohne die schriftliche Zustimmung von Agenturwerft deren Mitarbeitende direkt oder indirekt
abzuwerben, anzustellen oder zu beauftragen (vertragliches Abwerbeverbot). Bei Verletzung dieser Verpflichtung schuldet der Kunde der Agenturwerft eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50’000. Die Geltendmachung zusätzlicher Schadenersatzansprüche
bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung des vorliegenden Abwerbeverbotes.
10.4
Allfällige Differenzen versuchen die Parteien vorerst einvernehmlich untereinander zu regeln. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Sitz von Agenturwerft. Agenturwerft ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz
oder an jedem anderen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
10.5
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrecht (einzig Art. 116 IPRG, welcher eine ausdrückliche Rechtswahl wie die vorliegende explizit zulässt, soll
von diesem Ausschluss nicht betroffen sein).
11. Zusatzbestimmungen für SaaS- und Hosting-Dienste (LeadNinja & Hykari)
11.1
Diese Ziffer 11 regelt die besonderen Rechte und Pflichten bei der Nutzung der von Agenturwerft bereitgestellten Software as a Service (SaaS) und Hosting-Dienste, namentlich der Produkte «LeadNinja» und «Hykari» (nachfolgend «Dienste»).
Diese Bestimmungen gehen den allgemeinen Bestimmungen (Ziff. 1-10) im Falle eines Widerspruchs vollumfänglich vor.
Diese Bestimmungen gelten nicht für «Hykari+» (On-Premise Installationen), welche Gegenstand separater Software-Lizenz- und Wartungsverträge sind.
11.2
Agenturwerft stellt dem Kunden die Dienste auf einer von Agenturwerft oder deren Subunternehmern (z.B. Hetzner) betriebenen Server-Infrastruktur zur Nutzung über das Internet bereit (SaaS). Der Leistungsumfang umfasst die technische Bereitstellung
der Software zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
Nicht geschuldet sind die inhaltliche Erstellung, Pflege, Prüfung oder Verwaltung von Daten und Inhalten, die der Kunde über die Dienste verarbeitet. Die Installation der Software auf Systemen des Kunden (On-Premise) ist, ausser bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung (z.B. Hykari+), nicht Teil dieser Dienste.
11.3
Agenturwerft bemüht sich, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen ("Best Effort"). Agenturwerft garantiert jedoch keine jederzeitige, ununterbrochene oder störungsfreie Verfügbarkeit (keine garantierte Uptime). Insbesondere
kann keine Haftung für Ausfälle übernommen werden, die auf Störungen im Internet, bei Subunternehmern (Hostern) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Agenturwerft ist berechtigt, den Betrieb für geplante Wartungsarbeiten (z.B. für Sicherheitsupdates, Patches oder technische Verbesserungen) temporär zu unterbrechen. Solche geplanten Unterbrechungen gelten nicht als Ausfall.
11.4
Agenturwerft führt auf «Best Effort»-Basis Sicherungen der Server-Infrastruktur (System-Backups) durch, um die Systemwiederherstellung nach einem schwerwiegenden Infrastrukturausfall zu unterstützen.
Diese System-Backups stellen keine garantierte, applikationskonsistente Sicherung der vom Kunden eingegebenen Inhaltsdaten (wie z.B. Lead-Listen, hochgeladene Dokumente oder individuelle Konfigurationen) dar.
Der Kunde ist alleinverantwortlich für die regelmässige, selbständige Sicherung und den Export seiner Inhaltsdaten über die von den Diensten bereitgestellten Exportfunktionen. Agenturwerft lehnt jede Haftung für den Verlust von Inhaltsdaten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ab.
11.5
Der Kunde ist für sämtliche Inhalte und Aktivitäten, die über seinen Account erfolgen, vollumfänglich selbst verantwortlich und stellt Agenturwerft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch den
Kunden entstehen.
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
a) die Dienste für den Versand von unerwünschten Massen-E-Mails (Spam) zu nutzen, unabhängig davon, ob ein eigener oder ein von Agenturwerft bereitgestellter E-Mail-Server (SMTP) verwendet wird;
b) Inhalte in die Dienste (insbesondere als Wissensbasis für Hykari) hochzuladen oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Schweizer Recht, Rechte Dritter (insb. Immaterialgüterrechte, Datenschutz) oder die öffentliche Ordnung verstossen (z.B. illegale, rassistische, ehrverletzende oder gewaltverherrlichende Inhalte);
c) Handlungen vorzunehmen, die die Stabilität, Sicherheit oder Integrität der Infrastruktur von Agenturwerft oder anderen Kunden gefährden könnten (z.B. Hacking-Versuche, Einschleusung von Malware).
Bei einem Verstoss gegen diese Nutzungspflichten ist Agenturwerft berechtigt, den Dienst des Kunden sofort, ohne Vorwarnung und ohne Entschädigungspflicht zu sperren.
11.6
Für den Dienst Hykari gilt ein erweiterter Haftungsausschluss:
a) Hykari ist ein KI-basierter Assistent (RAG LLM), dessen Antworten auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Datenbasis generiert werden. Agenturwerft übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung oder Verwendbarkeit der von der KI generierten Antworten oder Ergebnisse.
b) Die Haftung für Falschaussagen, Fehler, Fehlschlüsse oder sogenannte «Halluzinationen» der KI wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der KI generierten Ergebnisse vor einer externen oder internen Verwendung sorgfältig auf Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Die Nutzung des Outputs erfolgt auf alleiniges Risiko und alleinige Verantwortung des Kunden.
11.7
Sofern Agenturwerft im Rahmen der Dienste Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (was bei LeadNinja und Hykari regelmässig der Fall ist), ist der Kunde verpflichtet, mit Agenturwerft einen separaten Vertrag über die Auftragsbearbeitung (AVV) gemäss Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) abzuschliessen. Dieser AVV ist integraler Vertragsbestandteil.
11.8
Die Gewährleistung für die SaaS-Dienste (Ziff. 11) ersetzt Ziffer 9 dieser AGB. Agenturwerft gewährleistet die Lauffähigkeit der Dienste gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang (Ziff. 11.2). Mängel liegen vor, wenn die Software die vertraglich vereinbarten
Funktionen nicht erfüllt. Keine Mängel sind subjektive Unzufriedenheit mit der Gestaltung oder nicht garantierte Funktionalitäten. Für die inhaltliche Richtigkeit der KI (Ziff. 11.6) wird keine Gewähr geleistet.
Bei Mängeln ist Agenturwerft zur Nacherfüllung (Mängelbehebung) berechtigt. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.9
SaaS-Dienste werden als Abonnement im Voraus verrechnet, in der Regel über einen externen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe). Sofern nicht anders vereinbart, gilt nach einer allfälligen Testphase eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat. Der Vertrag
verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei vor Ablauf der Periode schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird.
Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die fällige Gebühr nicht fristgerecht über den Zahlungsdienstleister eingezogen werden kann. Meldet der Zahlungsdienstleister eine fehlgeschlagene Zahlung (Zahlungsverzug), ist Agenturwerft berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten sofort, automatisch und ohne weitere Vorwarnung vollumfänglich zu sperren. Die Sperrung des Dienstes entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit.
11.10
Der Kunde ist alleinverantwortlich, seine Inhaltsdaten (z.B. aus LeadNinja oder Hykari) vor Beendigung des Vertragsverhältnisses selbständig über die Exportfunktionen zu sichern.
Mit der wirksamen Beendigung des Vertrags (unabhängig vom Kündigungsgrund) oder bei einer Sperrung wegen qualifiziertem Zahlungsverzug ist Agenturwerft berechtigt, sämtliche Inhaltsdaten des Kunden ohne weitere Vorhaltefrist unwiederbringlich zu löschen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung oder Herausgabe der Daten nach Vertragsende ist ausgeschlossen.
Zug, 2025